Darf man im Schrebergarten übernachten?
Bei den heutigen Preisen für Hotels und Reisen überlegen viele, ob sie es sich nicht einfach in den Ferien im Schrebergarten gemütlich machen können. Ist ja fast wie auf dem Campingplatz – frische Luft, Grillen, Sonnenliege, Planschbecken, die Kinder können toben und mittags gibt’s Kuchen mit den Gartennachbarn. Aber darf man das wirklich?
Die Antwort ist ein klares Jein. Grundsätzlich ist es so, dass das gelegentliche Übernachten, beispielsweise am Wochenende oder während des Urlaubs im Sommer, in den meisten Kleingartenanlagen erlaubt ist. Die Laube ist allerdings kein Ferienhaus und deshalb müssen wir das Ganze etwas genauer betrachten. Wie immer gilt: Jeder Verein ist anders!
Nur noch einmal kurz zum Hintergrund – Die Pacht für einen Schrebergarten ist sehr niedrig, viel niedriger als die für Wohngrundstücke oder einen Campingplatz. Um das nicht zu gefährden, muss das Grundstück in kleingärtnerischer Weise genutzt werden und deshalb gibt es so viele Regeln. Eine besagt, dass die Laube nicht zum Wohnen ausgestattet sein darf. Wenn der Vorstand bei einer Begehung Bett, Herd, Waschmaschine, Kleiderschrank und Dusche in deiner Laube findet, oder wenn du draußen Wäsche aufhängst und alles so aussieht, als würdest du dort wohnen, gibt es Ärger. Ein dauerhaftes Wohnen im Schrebergarten ist ohnehin streng verboten. Aber auch beim Übernachten solltest du mit deinem Urlaubsplan zurückhaltend sein.
ACHTUNG: Hier gibt es keine Rechtsberatung. Es handelt sich um eine persönliche Sicht der Dinge! Und nicht vergessen: Jeder Verein ist anders! Kontaktiere bei konkreten Problemen einen Rechtsbeistand.
Jetzt aber zu den Fakten: Es gibt im Bundeskleingartengesetz keine festgelegte Anzahl an Tagen, nach denen man plötzlich im Schrebergarten eine Übernachtungsgrenze überschreitet. In der Praxis bedeutet das, dass du durchaus mal ein paar Wochen am Stück das Leben unter freiem Himmel genießen und in der Laube schlafen kannst. Viele Vereine sehen es völlig entspannt, wenn man von Mai bis September viel Zeit im Garten verbringt, solange man nicht versucht, dort offiziell seinen Erstwohnsitz anzumelden oder im tiefsten Winter dauerhaft jemand anwesend ist. Es ist also eher ein fließender Übergang und solange du dich am Vereinsleben beteiligst, deine Beete pflegst und nicht den Eindruck erweckst, die Laube als günstigen Mietersatz zu missbrauchen, wird kaum jemand mit der Stoppuhr danebenstehen.
Es kann aber sein, dass dein Verein in der Gartenordnung konkretere Fristen wie etwa „maximal sechs Wochen während der Ferienzeit“ aufgeschrieben hat. Wenn du also planst, eine längere Zeit am Stück dort zu bleiben, ist es oft die beste Strategie, erst in die Gartenordnung zu schauen und es außerdem offen zu kommunizieren. Achte in jedem Fall darauf , dass der Garten weiterhin wie ein Garten und nicht wie ein Wohnhaus aussieht.

Würde man das dauerhafte Wohnen erlauben, würden die Kleingartenanlagen ihren Charakter verlieren und sich schleichend in reine Wohnsiedlungen verwandeln. Es gibt allerdings sehr seltene Ausnahmen, die Bestandsschutz haben. Dies betrifft vor allem alte Verträge aus der Zeit vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes neunzehnhundertdreiundachtzig oder spezielle Regelungen für Bewohner, die ihre Lauben bereits zu DDR-Zeiten rechtmäßig zu Wohnzwecken genutzt haben. Für die große Mehrheit gilt jedoch: Gelegentliches Übernachten, etwa am Wochenende oder im Urlaub, ist meist geduldet, aber Wohnen ist verboten. Und es gilt immer: Der Garten muss während der Übernachtungszeit weiter wie ein Garten aussehen und nicht wie ein Campingplatz.


